Zollbestimmungen
Zoll- und abgabenfreie Quote
Nach einem mindestens 24-stündigen Aufenthalt außerhalb Norwegens können Sie Waren im Gesamtwert von 6 000 NOK zoll- und abgabenfrei einführen.
Haben Sie sich weniger als 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten, können Sie Waren im Gesamtwert von 3 000 NOK zoll- und abgabenfrei einführen. Die Einfuhr der Freimenge für alkoholische Getränke und Tabakwaren ist nur erlaubt, wenn dokumentiert werdenkann, dass die Steuern in einem anderen EWR-Staat gezahlt worden sind. Dies bedeutet, dass Einkäufe in Duty-Free-Shops nicht möglichsind.
Innerhalb der Wertgrenze von 6 000 NOK bzw. 3 000 NOK können Sie folgende Waren zoll- und abgabenfrei einführen:
Spirituosen: über 22 und bis 60 Vol.-% (1 Liter)
Wein: über 2,5 und bis 22 Vol.-% (1,5 Liter)
Bier: über 2,5 Vol.-% (auch Starkbier) oder Alcopop bzw. Cidre über 2,5 und bis 4,7 Vol.-% (2 Liter)
Die Freimenge für Spirituosen kann in 1,5 Liter Wein bzw. Bier, Alcopop oder Cidre umgewandelt werden. Die Freimenge für Wein kann in Bier, Alcopop oder Cidre im Verhältnis 1:1 umgewandelt werden. Wein sowie Bier, Alcopop und Cidre können nicht in Getränke mit einemhöheren Alkoholgehalt umgewandelt werden.
Tabakwaren:
200 Zigaretten oder 250 g andere Rauchtabakwaren sowie 200 Blatt Zigarettenpapier
Die Freimenge für Tabakwaren kann in 1,5 Liter Wein bzw. Bier, Alcopop oder Cidre umgewandelt werden.
Weitere Zollbestimmungen für Norwegen
An frischen Lebensmitteln dürfen für IhrenUrlaub in Norwegen bis zu 10 Kilogramm Obst, Gemüse oder Beeren eingeführt werden, abernur aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Kartoffeln sind von dieser Regelung ausgenommen, hierfür wird am Zoll eineSondergenehmigung benötigt.
Haustiere nach Norwegen mitnehmen
Wenn Sie ein Haustier aus der EU, Kroatien, Schweiz, Liechtenstein oder Island mitnehmen, sind die Zollbestimmungen in Norwegen klarund einfach: Alle Haustiere müssen mit einem Mikrochip eindeutig identifizierbar sein. Die nachfolgenden tierärztlichen Behandlungenmüssen mit der Identifikationsnummer versehen sein.
Eine Tollwutimpfung muss 21 Tage vor der Einreise abgeschlossen sein. Hunde müssen eine Bandwurmkur über sich ergehen lassen, Katzen brauchen das nicht. Man darf maximal 5 Tiere mitbringen und geht durch den roten Zolleingang, legt die Dokumente vor – fertig. Und Tiernahrung unterliegt keinen Mengenbeschränkungen.
15 Kilo Fisch und eine Trophäe für Angler
Für Angler ist wichtig, aus den norwegischen Küstengewässern lediglich 15 kg Fisch und zusätzlich ein „Trophäenfisch“ außer Landesmitgenommen werden dürfen. Für Hochsee- und Süßwasserfische gibt es keine Mengenbegrenzung, solange der private Zweck nichtinfrage steht.
Und natürlich dürfen Sie nichts mitnehmen, was unter Schutz steht. Das gilt für Pflanzen, Tiere und auch für kulturelle Güter.
Beispiele für erlaubte Kombinationen
Mit Tabakwaren:
Beispiel 1:
1 l Spirituosen + 1,5 l Wein (2 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l)
+ 200 Zigaretten oder 250 g andere Rauchtabakwaren sowie 200 Blatt Zigarettenpapier
Beispiel 2:
3 l Wein (4 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l)
+ 200 Zigaretten oder 250 g andere Rauchtabakwaren sowie 200 Blatt Zigarettenpapier
Beispiel 3: Bier und Tabak
5 l Bier (15 x 0.33 l)
+ 200 Zigaretten oder 250 g Zigarillos oder Zigarren oder 250 g Tabak und 200 Blatt Zigarettenpapier oder 5 Dosen loser Schnupftabak
Sie dürfen nur EINE der o.g. Tabakwaren mitnehmen
Ohne Tabakwaren
Beispiel 1:
1 l Spirituosen + 3 l Wein (4 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l)
Beispiel 2:
4,5 l Wein (6 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l)
Beispiel 3: Nur Bier
6,5 l Bier (19 x 0.33 l)